i. Preise
ii. Verantwortung des Kunden
i. Rechnungsstellung
ii. Zahlungsbedingungen
a) ein volles monatliches Entgelt zu bezahlen, falls die Beendigung vor Ablauf von 30 Kalendertagen nach Beginn der Zahlungspflicht erfolgt,
b) das monatliche Entgelt bis zum Tag der Beendigung anteilig zu bezahlen, falls die Beendigung vor Ablauf von 30 Kalendertagen nach Beginn der Zahlungspflicht aufgrund einer ausserordentlichen Kündigung des Kunden oder falls die Beendigung nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Beginn der Zahlungspflicht und während eines Monats erfolgt.
iii. Vorauszahlung und Sicherheit
i. Geistiges Eigentum
ii. Datenschutz
Die TELECOM weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde das Recht hat, die Bearbeitung der Daten zu verweigern. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Kunden ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird hiermit auch über die Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der in elektronischen Fassungen der Verzeichnisse eingebetteten Suchfunktionen informiert (Art. 75 Abs. 2 VKND).
Die TELECOM weist den Kunden auf die Möglichkeit der Rufnummernanzeige und die verschiedenen Möglichkeiten der Unterdrückung der Anzeige hin (Art. 21 Abs. 2 VKND). Die Rufnummerunterdrückung kann vor jedem Anruf manuell erfolgen oder bei Anmeldung für alle Anrufe beantragt werden.
Die TELECOM weist den Kunden weiters darauf hin, dass die TELECOM
a. Der Erfüllung der Pflichten nach Art. 41 bis 45, 56, 57 und 64 bis 66 sowie der darauf gestützten Verordnungsbestimmungen;
b. dem Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung des betroffenen Nutzers;
c. der vorübergehenden Aufhebung der Unterdrückung der Rufnummeranzeige im Zusammenhang mit der Entgegenahme von Notrufen oder zur Rückverfolgung von böswilligen oder belästigenden Anrufen;
d. der Übertragung einer Nachricht oder Bereitstellung eines vom Kunden ausdrücklich verlangten Dienstes der Informationsgesellschaft;
e. der Abrechnung von Gebühren und Zusammenschaltungsentgelten.
Daten, die nach der vorstehenden Ziffer aufgezeichnet oder gespeichert wurden, sind jedenfalls zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die entsprechenden Zwecke nicht mehr unbedingt benötigt werden (Art. 61 Abs. 3 KomG).iii. Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
iv. Verrechnung
Der Kunde kann seine Ansprüche mit Ansprüchen der TELECOM, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit sowie gerichtlich festgestellten oder von der TELECOM anerkannten Ansprüchen stehen, aufrechnen.
v. Garantie und Gewährleistung
vi. Reparaturleistungen
Die TELECOM erbringt kostenpflichtige Reparatur-Leistungen im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Kostenvoranschläge können kostenpflichtig sein.
vii. Wartungsdienste
Um die Netzstabilität gewährleisten zu können, erbringt TELECOM Wartungsdienste. Aktuelle Störungs– und Wartungshinweise werden unter www.fl1.li veröffentlicht. Die angeboteten Wartungsdienste im Sinne von Service Levels sind unter www.fl1.li einsehbar.
viii. Anfragen und Beschwerden
Anfragen und Beschwerden können per online-Formular unter www.fl1.li eingemeldet werden. Die Service-Zeiten bzw. die Öffnungszeiten des FL1 Shop sind in www.fl1.li veröffentlicht.
ix. Abschaltung
Unabhängig von der Einleitung eines behördlichen Verfahrens kann die TELECOM einen Kunden dazu auffordern, störende oder nicht dem geltenden Recht, insbesondere der Kommunikationsgesetzgebung, entsprechende Kommunikationsendeinrichtungen unverzüglich vom Netzabschlusspunkt zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen gegeben, kann die TELECOM den Anschluss vom Netz oder den Dienst umgehend abtrennen. In allen übrigen Fällen darf die TELECOM den Anschluss nur mit vorheriger Zustimmung der Regulierungsbehörde vom Netz oder Dienst abtrennen (Art. 7 VKND).
x. Verkehrsmanagement für Internetzugangsdienste
Im Fall der gleichzeitigen Nutzung im Internet wird die technisch maximale Verfügbarkeit auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt. Es kann produktabhängig zu Priorisierungen bei der Zuteilung der Zugangsleistung kommen. Diese werden in den Leistungsbeschreibungen ausgewiesen.
Zur nachhaltigen Qualitätssicherung und zur Vermeidung von Kapazitätsaus- oder -überlastungen misst TELECOM regelmässig die Auslastung ihrer Netzwerkknoten um auf Basis dieser anonymisierten Daten den Netzwerkausbau zu planen und voran zu treiben. Hierdurch kann es in Einzelfällen zu temporären Einschränkungen der Dienstequalität kommen. Der Kunde kann für diesbezügliche Detailinformationen die FL1 Serviceline kostenlos kontaktieren. Die maximal zur Verfügung gestellte Bandbreite ergibt sich aus dem gewählten Produkt Die seitens der TELECOM bereitgestellten Dienste IPTV und Voice-over-IP werden im Datennetz priorisiert.
TELECOM bekennt sich zur Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Datennetzen. Eine detailliertere Beschreibung zur Netzneutralität ist unter www.fl1.li veröffentlicht. Die Höhe der minimalen, der normalerweise zur Verfügung stehenden, und die maximal zur Verfügung stehende Download- und Upload-Geschwindigkeit für Internetzugangsdienste bzw. die Verzögerungszeiten, -schwankungen und Datenverlustraten werden in den Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen sowie in der Netzneutralitätserklärung von TELECOM beschrieben.
i. Vertragsabschluss und beginn/ inkrafttreten und Gültigkeit
ii. Dauer und Kündigung
iii. Abgabe von Erklärungen
i. Übertragung von Rechten und Pflichten
ii. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht materiellem liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz
iii. Regulierung
Die nationale Regulierungsbehörde kann Anordnungen treffen oder Auflagen an die TELECOM erteilen, die Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden haben können. Die TELECOM wird die Auflagen und Anordnungen gemäss Vorgabe der Regulierungsbehörde umsetzen. Sollten durch Anordnungen oder Auflagen für den Kunden Nachteile entstehen, übernimmt die TELECOM keine wie immer geartete Haftung.
iv. Regelung von Streitfällen
Der Kunde kann zur Regelung von Streitfällen entweder eine Schlichtung durch die Regulierungsbehörde beantragen oder den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Wenn der Kunde eine Schlichtung beantragt, ist die TELECOM verpflichtet, sich dem Schlichtungsverfahren gemäss Art. 85 KomG zu unterziehen.
v. Europäische Notrufnummer
Die europäische Notrufnummer lautet auf 112.
vi. Störungsnummer der TELECOM
Störungsnummer für Privatkunden ist 00423 2175175.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 31. März 2025 dem Amt für Kommunikation angezeigt sowie am 30. April 2025 auf www.fl1.li/agb veröffentlicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Mai 2025. Die TELECOM behält sich die jederzeitige Änderung vor.